13.07.2007 - Der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) hat die ungewöhnlich hohe Strafe gegen die Call-Center-Aktivitäten von Tele 2 ausdrücklich begrüßt.
"Mit der Verhängung einer Strafe in sechsstelliger Höhe hat das Gericht ein Signal gesetzt", sagt DDV-Vize Patrick Tapp. "Wir freuen uns, dass die Richter endlich unserer Aufforderung folgen, den Ordnungsgeldrahmen deutlich zu erhöhen und sogar ganz auszuschöpfen." Unternehmen, die sich gänzlich unlauterer Telefonwerbung bedienten, würden künftig nicht mehr mit 10.000 oder 15.000 Euro Ordnungsgeld davonkommen, sondern empfindlich zur Kasse gebeten. Tapp: "Diese Maßnahme ist echter Verbraucherschutz und macht deutlich, dass die Einführung von Bußgeldern bei Missbrauch des Instruments Telefon vollkommen unnötig ist."
Hintergrund: Das Bundesjustizministerium hatte kürzlich die Einführung eines Bußgeldkatalogs für so genannte Cold Calls angekündigt. Im Unterschied zum Ordnungsgeld kann ein Bußgeld allerdings nur von einer eigens zu benennenden staatlichen Stelle verhängt werden. Ein Ordnungsgeldverfahren hingegen kann auch von einem Verband in Gang gesetzt werden.
Der Telekommunikationsanbieter Tele 2 war auf Betreiben der Wettbewerbszentrale vom Landgericht Düsseldorf wegen unerlaubter Telefonanrufe zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verurteilt worden. Der DDV ist Mitglied der Wettbewerbszentrale.
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