14.05.2007 - Das Bundesfinanzministerium arbeitet an einer Gesetzesvorlage, wonach ab 2008 auch die alternativen Postdienstleister von der Mehrwertsteuer befreit werden.
Das bestätigte eine Sprecherin des SPD-geführten Ministeriums gegenüber mehreren Medien. Gleichzeitig werde aber auch geprüft, ob mit der vollständigen Liberalisierung des Briefmarktes nicht auch die Deutsche Post - genau wie ihre Konkurrenten - Mehrwertsteuer zahlen muss.
Die Vorbereitung der Gesetzesvorlage ist ein weiteres Indiz dafür, dass die schwarz-rote Bundesregierung den Briefmarkt wie geplant Anfang 2008 öffnen wird. Zuvor hatten sich bereits Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und SPD-Chef Kurt Beck (SPD) auf eine Liberalisierung verständigt. Dies hatte in der SPD und bei Gewerkschaften allerdings für Verärgerung gesorgt. Heute demonstrierten in Berlin 30.000 Postbedienstete gegen eine Liberalisierung Ende 2007. Und für den 6. Juni haben die Gewerkschaften zu einem europäischen Aktionstag gegen die Postliberalisierung aufgerufen. Die SPD-Linke bevorzugt wegen des europäischen Wettbewerbs weiterhin die Liberalisierung zu einem späteren Zeitpunkt.
Marktbeobachter sind bislang davon ausgegangen, dass die Deutsche Post selbst im Fall der pünktlichen Liberalisierung womöglich noch einige Privilegien behalten darf - wie zum Beispiel die Mehrwertsteuerbefreiung. Dieser Wettbewerbsvorteil dürfte der Deutschen Post mit den Plänen des Bundesfinanzministeriums jedoch abhanden kommen. Parallel dazu streiten SPD und Deutsche Post nach wie vor dafür, im Postmarkt einen Mindestlohn einzuführen.
Auf europäischer Ebene zeichnet sich hingegen eine Einigung ab. Nach einem Bericht des "Handelsblatts" haben sich Deutschland und Frankreich auf einen gemeinsamen Termin zur Aufhebung der Postmonopole verständigt. Nicht mehr Ende 2008 sollen die Postmärkte in Europa liberalisiert werden, sondern erst Ende 2010. Den osteuropäischen Mitgliedsstatten und Griechenland wird dem Bericht zufolge sogar eine Frist bis Ende 2012 eingeräumt. Zudem könnte eine so genannte Reziprozitätsklausel dafür sorgen, dass Anbieter nur dann ins EU-Ausland expandieren dürfen, wenn bei ihnen daheim das Monopol aufgehoben ist.
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