30.04.2007 - BVH lehnt schärfere Regeln für Auslandsgeschäfte ab / Druck auf internationaler Ebene
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels (BVH) wehrt sich gegen schärfere Regeln beim Handel mit anderen EU-Ländern. Er befürchtet steigende Kosten und sinkende Umsätze.
Im Mittelpunkt der Kritik des BVH steht die von der Europäischen Kommission geplante Rom-I-Verordnung. Danach soll künftig für deutsche Online-Händler beispielsweise polnisches oder französisches Recht gelten, wenn Polen oder Franzosen bei ihnen einkaufen. Zurzeit herrscht bei solchen Transaktionen Vertragsfreiheit; in der Regel bedeutet dies, dass das Recht des Landes gilt, in dem der Verkäufer sitzt. Die Europäische Kommission beruft sich auf den Verbraucherschutz und will nun das Verbraucherlandprinzip einführen.
Und das empört die Versandhändler. "Kein Unternehmen kann gleichzeitig das Vertragsrecht von 27 verschiedenen Mitgliedsstaaten befolgen", sagt BVH-Geschäftsführer Dr. Thomas Steinmark. Gerade kleine und mittlere Unternehmen könnten sich "keine horrenden Kosten für Rechtsberatung" leisten. Steinmark: "Diese Regelung ist unangemessen. Sie belastet die Gewerbetreibenden einseitig."
Der Bundesverband des Deutschen Versandhandels hat der EU-Kommission in dem seit Jahren schwelenden Streit nun empfohlen, eine Studie zur Folgenabschätzung der Rom-I-Verordnung durchführen zu lassen. Außerdem übt der BVH gemeinsam mit dem Europäischen Versandhandelsverband Emota Druck auf die EU-Kommission aus.
Im BVH sind rund 240 Versandhandelsunternehmen organisiert; 80 Prozent von ihnen bieten ihre Waren und Dienstleistungen auch in mindestens einem anderen europäischen Land an. Die Versandhandelsbranche hat 2006 in Deutschland mehr als 26 Milliarden Euro umgesetzt.
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