21.12.2006 - Die EU-Kommission bereitet ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das neue Telekommunikationsgesetz vor.
Wie ein Sprecher von Medienkommissarin Viviane Reding in Brüssel mitteilte, erteilte die Kommission der Luxemburgerin ein entsprechendes Mandat. Redings Einschätzung nach wird die Deutsche Telekom durch einen Passus gegenüber der Konkurrenz bevorzugt. Das Gesetzt stellt das neue VDSL-Glasfasernetz der Telekom zunächst von der deutschen Wettbewerbsaufsicht frei. Wettbewerber kündigten daraufhin an, die Investitionen in die neue Technik zu drosseln.
Das novellierte TKG konkretisiert auch die Anzeigepflicht für den Preis von Telekommunikationsdienstleistungen. Er muss zukünftig deutlich lesbar dargestellt und für Premium-SMS ab zwei Euro auch bestätigt werden. Für die Preisansagepflicht wurde für Festnetz und Mobilfunk eine Preisobergrenzen von drei Euro pro Minute einheitlich geregelt. Außerdem schreibt das künftige Telemediengesetz vor, dass Charakter und Herkunft einer E-Mail-Werbung künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile hervorgehen müssen, damit der Empfänger schon vor dem Öffnen der Mail weiß, was ihn erwartet. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Bundestag und Bundesrat haben das Gesetz bereits verabschiedet.
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