TNT Post setzt sich vor Gericht durch

01.12.2006 - TNT Post darf den Begriff Post weiterhin in seinem Firmennamen verwenden. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschieden.

Der niederländischen Briefdienstleister setzte sich damit gegen die Deutsche Post durch, die die Verwendung der Marke Post für sich allein beansprucht. Die Deutsche Post hat bereits eine Reihe von Verfahren geführt, um Verwechslungen des eigenen Namens mit dem von Konkurrenten zu verhindern. Gegen die Entscheidung des OLG Nürnberg können keine Rechtsmittel mehr eingelegt werden.

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