Hürde Versand

22.04.2005 - Seit dem 1. Januar 2005 gelten bei der Deutschen Post (DPAG) für den Versand von Druckerzeugnissen neue Konditionen.

Die gute Nachricht: Beilagen werden bis zu einer Höhe von zwei Millimetern nicht mehr berechnet. Die schlechte Nachricht: Beilagen werden nun mit dem Gewicht des Trägermediums verrechnet. Laut René Meyer vom Bauer Verlag sind dadurch die Preise für einige Beilagenformate drastisch gestiegen. Und vor allem: "Es gibt keine Planbarkeit mehr - weder für den Kunden noch für den Verlag", sagt Meyer. Schließlich bestimme das Anzeigenvolumen den Umfang der Ausgabe. "Und der Verlag kann im Moment der Buchung noch nicht wissen, was die Ausgabe wiegen und was demnach der Versand kosten wird." Das Risiko liege nun zu 100 Prozent bei den Verlagen.

Zudem gelten die Rabatte, die teilweise auf Postgebühren gewährt wurden, nicht für Gewichtsgebühren. Und für Gegenstände, deren Höhe zwei Millimeter überschreitet, werden Zusatzentgelte fällig: Fünf Eurocent kostet der Versand einer Beilage zwischen drei und fünf Millimetern. 7,5 Cent kommen für Beilagen zwischen sechs und zehn Millimetern dazu, 10 für Specials zwischen elf Millimetern und drei Zentimetern. Rechnungen und Vordrucke für den Zahlungsverkehr schlagen mit 5,11 Cent zu Buche. "Einige unserer Kunden zahlen nun bis zu 30 Prozent mehr für ihre Ad Specials als vorher", berichtet Meyer. Um die Nebeneffekte der Preisreform aufzufangen, haben die Verlage für Beilagen eine eigene Preisstaffelung nach Gewichtsklassen entwickelt. "Damit werden die Preissteigerungen so gut wie möglich ausgeglichen", so der Ad-Special-Experte.

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