26.07.2004 - ICANN: Froogels.com darf Namen behalten
Der Suchmaschinenbetreiber Google hat den Domain-Streit mit dem Online-Shop Froogles.com verloren. Das Schiedsgericht der Domain-Verwaltung ICANN wies die Klage Googles gegen Froogles.com zurück. Begründung: Die Möglichkeit einer Verwechslung zwischen den Namen der beiden Unternehmen bestehe nicht, da die Namen deutlich verschieden geschrieben und genutzt werden. Ähnlichkeiten bestünden dagegen zur E-Commerce-Suchmaschine Froogle. Allerdings hätte eine Namensrechtsklage in diesem Fall kaum Aussicht auf Erfolg, da Froogles.com vor Froogle an den Start ging.
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