Bundesregierung sagt Prüfung des Postgesetzes zu

28.05.2004 - Liberalisierung des Markts für postvorbereitende Dienste bleibt fraglich

Die Bundesregierung will die Übereinstimmung des deutschen Postgesetzes mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie erneut prüfen. Hintergrund ist die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik wegen der Dominanz der Deutschen Post auf dem Markt für postvorbereitende Dienste bzw. im Bereich der Konsolidierung von Briefen (ONEtoONE berichtete). Aus einem Brief des Wirtschaftsministers Wolfgang Clement an Wettbewerbskommissar Mario Monti zitiert ein Kommissionssprecher: "Deutschland hat in seiner Antwort gesagt, dass das deutsche Recht dementsprechend geändert werde."

Mit der zügigen Liberalisierung des deutschen Postmarkts vor der vereinbarten Aufhebung des Postmonopols im Jahr 2007 ist dennoch kaum zu rechnen. "In dem Schreiben ist keine Zusage einer konkreten Gesetzesänderung enthalten", sagt Steffen Moritz, Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums. Derzeit prüft der Europäische Gerichtshof (EuGH), ob die deutschen Gesetze überhaupt gegen die entsprechende EU-Richtlinie verstoßen. Zuvor hatte das Kölner Verwaltungsgericht in dieser Frage kapituliert und das Verfahren an den EuGH weitergereicht. Grund der Komplikationen: Die Konsolidierung von Briefen wird in der EU-Richtlinie nicht explizit aufgeführt. "Möglicherweise handelt es sich dabei um ein Gesetzeslücke", so Moritz.

Bis die Frage geklärt ist, dürfte die das Postmonopol von selbst fallen.

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