25.05.2004 - Bundeskartellamt hat 57,6 Millionen Euro Bußgeld verhängt
Zwölf Papiergroßhändler haben Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid des Bundeskartellamts vom 30. April eingelegt. Durch wettbewerbswidrige Absprachen sollen sie von 1995 bis 2000 die Preise hoch gehalten haben.
Wie Schneidersöhne und Papier Union mitteilten, halten die Großhändler den Vorwurf für abwegig. Die Behörde hatte am vierten Mai über zwölf Unternehmen und 46 Verantwortliche insgesamt 57,6 Millionen Euro Bußgeld verhängt. Alle Beschuldigten haben mittlerweile Einspruch eingelegt. "Wir sehen vor dem Oberlandesgericht überhaupt zum ersten Mal die Möglichkeit, uns zu den Vorwürfen zu äußern", sagt Mathias Kranert, Geschäftsführer von Schneidersöhne in Ettlingen: "Die Tatsachen werden die Vorwürfe widerlegen."
Nach Ansicht des Kartellamts waren an den Absprachen die Unternehmen G. Schneider & Söhne (Schneidersöhne), Papier Union und Classen beteiligt, außerdem die Deutsche Papier Vertriebs GmbH und sechs Unternehmen der Igepa-Gruppe. Sie sollen Preise für Bilderdruck-, Offset- und Selbstdurchschreibepapiere vereinbart und sich dadurch Vorteile in Höhe von einer Milliarde Euro verschafft haben. asc
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