05.05.2004 - Deutsche Post verliert Markenrechte
Briefdienste können ihre Sendungen ab sofort wieder mit dem so genannten Zweikreisstempel markieren. Das Deutsche Patent- und Markenamt in München hat den Markenschutz, den die Deutsche Post für diesen Stempel beantragt hatte, aufgehoben. Zur Begründung teilte die Behörde mit, das Unternehmen habe die Markeneintragung "ohne eigenes schutzwürdiges Interesse vorgenommen und die Marke zur Behinderung ihrer Mitbewerber eingesetzt". Die Deutsche Post hatte den weit verbreiteten Zweikreisstempel 2002 beim Patentamt eintragen lassen und daraufhin rund 200 Postdienste unter Androhung rechtlicher Schritte aufgefordert, ihn fortan nicht mehr zu benutzen. Der Bundesverband der Kurier-Express-Postdienste (BdKEP) prüft nun, ob die Deutsche Post für die Kosten aufkommen muss, die sie ihren Mitbewerbern aufgebürdet hat.
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