20.04.2004 - Der Versand unverlangter Werbe- E-Mails an Konkurrenten ist wettbewerbswidrig. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil.
von Susanne C. Steiger
Demnach ist Werbung per Mail nur dann zulässig, "wenn der Empfänger ausdrücklich oder konkludent sein Einverständnis erklärt hat", heißt es in der Urteilsbegründung. Der BGH gab damit der Klage eines Internetdienstleisters Recht, der trotz mehrmaliger Beschwerde immer wieder Newsletter des beklagten Mitbewerbers erhalten hatte.
Künftig muss das beklagte Unternehmen beim Versand seines Newsletters sicherstellen, dass ein Einverständnis des Empfängers vorliegt. Die Beweislast wird dabei in die Hände des Aussenders gelegt. Außerdem muss der Werbungtreibende dafür sorgen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer Werbe-Mail aufgrund von Schreibfehlern Dritter kommt. Das Urteil betrifft zunächst nur wettbewerbsrechtliche Streitfälle von Konkurrenzunternehmen. Betroffene Verbraucher können ihre Rechte nur auf dem Umweg über eine Klage von Verbraucher- und Wettbewerbsverbänden durchsetzen.
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