01.04.2004 - Einstweilige Verfügung aufgehoben
Der Internetservice-Provider freenet.de darf sich ab sofort wieder als zweitgrößter Online-Dienst Deutschlands oder als Deutschlands zweitgrößtes Internet-Telekommunikationsunternehmen bezeichnen. Das Landgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung des E-Mail-Dienstleisters GMX am 31. März 2004 aufgehoben. Bis dato war es Freenet untersagt, entsprechende Äußerungen zu verbreiten. Eine Urteilsbegründung steht noch aus.
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