22.03.2004 - Die SPD plant Haftstrafen für Versender von unerwünschter E-Mail-Werbung.
Die Arbeitsgruppe Telekommunikation und Post der Bundestagsfraktion hat einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, wonach das so genannte Spammen strafbar und mit Freiheitsentzug oder Geldstrafe geahndet wird. Nach Ansicht des Abgeordneten Ulrich Kelber reichen zivilrechtliche Maßnahmen nicht aus. Zudem sei inzwischen trotz aller Versuche, die elektronische Werbeflut durch Filter oder Zusatzprogramme einzudämmen, die Glaubwürdigkeit der elektronischen Kommunikation beeinträchtigt.
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