Drescher gegen Swinka: Urteil am ersten April

26.02.2004 - Eine weitere Anhörung in der Schadenersatzklage des Direktmarketers Uwe Harry Drescher gegen Tchibo-Vorstand Stephan Swinka ging heute ohne Urteil zu Ende. Rainer Sottorf, Vorsitzender Richter am Hamburger Landgericht, zweifelt auch nach der zweiten mündlichen Verhandlung an einer Rechtsgrundlage für die Klage Dreschers.

Welche Zusagen Tchibo-Vorstand Stephan Swinka gegenüber der mittlerweile insolventen Agentur crm tatsächlich machte, bleibt aller Voraussicht nach ungeklärt. Ohne jegliche Beweisaufnahme ist die Urteilsverkündung für den ersten April angesetzt. Drescher-Anwalt Andreas Quack kündigte bereits Berufung an.

Fest steht: Drescher hat sich in der Erwartung von "Millionenaufträgen" des Kafferösters Tchibo mit 35.000 Euro an der mittlerweile insolventen Dialog-Agentur crm beteiligt. Dieses Engagement sei erfolgt, weil der Tchibo-Vorstand Stephan Swinka seinem Schwager und crm-Gründer Kay Schielke umfangreiche Werbeaufträge in Aussicht gestellt hatte. Andernfalls hätte sein Mandant eine Beteiligung an dem Unternehmen nicht erwogen, so Drescher-Anwalt Andreas Quack.

Auch nach neuerlicher Prüfung zweifelte Richter Sottorf am Bestehen einer Rechtsgrundlage für Dreschers Ansprüche gegen Swinka. Unabhängig vom Sachverhalt sehe er in Swinkas Absprachen mit Schielke keinen so genannten Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter, wie er etwa bei die Erstellung von Gutachten entstehen könne. "In solchen Fällen gilt der Schutz zudem für Außenstehende", führte Sottorf weiter aus. Swinkas Zusagen gegenüber seinem Schwager Schielke seien dagegen rein intern gewesen. Wörtlich soll der Tchibo-Geschäftsführer außerdem gesagt haben, er wolle dafür "Sorge tragen", dass crm die Aufträge bekäme. "Unabhängig von der Wahrheit dieser Behauptung ist dies keine Garantie", sagt Sottorf. Tatsächlich musste sich crm im normalen Wettbewerb um Tchibo-Aufträge bemühen und konnte Swinka-Anwalt Ulrich Theune zufolge nur wenige "unbedeutende Etats" gewinnen. 2002 meldete das Unternehmen Insolvenz an.

Klägeranwalt Andreas Quack hatte in der ersten Verhandlung aus einem Briefwechsel zwischen Schielke und dessen Schwager Swinka zitiert, indem es geheißen haben soll: "Ausschlaggebend" für Dreschers Engagement ist "deine Beteiligung an der AG (crm, Anm. d. Red.) und deine Zusage, Tchibo-Geschäft in Millionenhöhe einzubringen". Presseberichten zufolge hält Theune das Dokument für gefälscht und hatte dem Gericht im Gegenzug weitere Unterlagen vorgelegt. In diversen Schriftsätzen wird Drescher darin nicht nur der Verwendung von gefälschten Unterlagen sondern auch der versuchten Herauspressung einer Zahlung bezichtigt. Andreas Quack hatte die Rücknahme der Beschuldigung verlangt und mit Anzeige wegen Verleumdung und übler Nachrede gedroht. Unter anderem hatte Theune nach eigener Aussage einen Brief aus dem Jahr 2001 ins Spiel gebracht, in dem ein Zeuge an Drescher geschrieben haben soll, "wenn Swinka nicht spurt, werden wir kreativ".

Aus Swinkas eigener Beteiligung an crm leitet Dreschers Anwalt unterdessen eine ganz andere Grundlage für Schadensersatzansprüche ab. Quack will ein BGH-Urteil geltend machen, demzufolge Swinka seine Treuepflichten gegenüber aktionärsrechtlich Beteiligten verletzt haben könnte. Dass Richter Sottorf auf seine Argumentation an keiner Stelle einging, ficht den Verteidiger der Anklage nicht an. Mit der Bemerkung, das sei kein Scherz, setzte Sottorf die Urteilsverkündigung für den ersten April an. (Theune: "Klasse!") Quack: "Ich glaube nicht, dass der Fall hier zu Ende ist." asc

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