18.02.2004 - Gericht bestätigt Rechtmäßigkeit von Do-not-call-Liste
US-Bürger können sich weiterhin durch eine Eintragung in eine so genannte Do-not-call-Liste vor unerwünschten Werbeanrufen schützen. Das US-Berufungsgericht in Denver wies die Klage der Direct Marketing Association (DMA) ab, wonach diese Liste das Recht auf freie Meinungsäußerung von Telefonmarketing-Unternehmen einschränke. Nach Ansicht des Gerichts ist die Do-not-call-Liste ein wertvolles Instrument zum Schutz der Privatsphäre, das den Missbrauch von Telefonmarketing verhindern kann. Die US-Bürger sehen das offensichtlich ähnlich: Seit Einrichtung dieser Liste haben sich mehr als 55 Millionen US-Amerikaner registrieren lassen. Die DMA will das Urteil nun auf eine eventuelle Revision prüfen. Auf jeden Fall will der Verband weiterhin gegen die Listen vorgehen. Der Präsident der US-Behörde Federal Communications Commission (FCC), Michael Powell, nannte das Urteil einen "Triumph für amerikanische Verbraucher".
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