27.01.2004 - Der Bundesverband Internatioaler Express- und Kurierdienste (BIEK) betstreitet die frisch zuerkannten Markenrechte der Deutschen Post auf das Wort Post.
Nach einem dreijährigen Verfahren hatte die Deutsche Post (DPAG) endlich die Registrierung des Wortes Post beim Deutschen Patentamt erreicht. Keine drei Wochen steht der Markenschutz erneut infrage. Mitte Januar beantragte der BIEK die Löschung des zur Marke geadelten Namens.
An Argumenten führt der Verband ins Feld, dass das Wort Post Teil des allgemeinen Sprachgebrauchs sei und die Eintragung allein aufgrund der so genannten Verkehrsdurchsetzung vorgenommen worden sei. "Beschreibende Begriffe können nach dem Markengesetz nicht als Marke eingetragen werden, weil der Wettbewerb diese Begriffe zur Beschreibung von Produkten und Dienstleistungen benötigt", argumentiert der Hamburger Anwalt des BIEK, Dr. Soeren Pietzcker. So kann auch kein KFZ-Hersteller den Begriff Auto für sich reklamieren. Dieses Eintragungshindernis könne nur umgangen werden, wenn sich eine Marke im Verkehr als Bezeichnung für diese Produkte durchgesetzt hätte. "Ich bezweifle jedoch, dass die Deutsche Post das Wort Post zur Kennzeichnung ihrer Dienstleistungen nutzt," so Pietzcker.
Post-Sprecher Dirk Klasen sieht dem Antrag gelassen entgegen. "Schließlich hat das Bundespatentgericht gerade entschieden, dass der Begriff Post eine eintragungsfähige Marke ist." Bis zur neuerlichen Entscheidung bleibt Post auf jeden Fall eine ein- getragene Marke. Nach Ansicht von Experten kann das Verfahren zwei Jahre dauern. In dieser Zeit müssten Postdienstleister damit rechnen, dass die DPAG ihre Mitbewerber auffordern werde, die Bezeichnung nicht zu verwenden. Der BIEK rät seinen Mitgliedern in solchen Fällen, sich rechtlich beraten zu lassen.
"Es wird für jeden einzelnen Fall geprüft, ob der zu schützende Begriff Verwechslungs- oder Missbrauchsgefahren in sich birgt," sagt Klasen. Da bei Verbraucherumfragen bis zu 85 Prozent der Befragten mit dem Namen Post das Unternehmen Deutsche Post verbinden, sieht Klasen die Verwechslungsgefahr eindeutig gegeben.
Der BIEK sieht in der Eintragung der Marke Post dagegen den Versuch dar, "innovative und privatwirtschaftlich entwickelte Dienstleistungen nachträglich zu monopolisieren", so Dr. Ralf Wojtek, Vorsitzender des Verbands. Das Postgesetz solle den Wettbewerb im Postwesen fördern und definiere Postdienstleistungen unabhängig davon, durch welches Unternehmen diese erbracht würden.
Das amtliche Kürzel des Gesetzes lautet übrigens PostG. asc
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