24.09.2003 - Die deutschen Verleger haben im Streit um das Prospektvertriebsmodell "Einkauf Aktuell" der Deutschen Post das Bundeskartellamt eingeschaltet. Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) legten bei den Wettbewerbshütern eine offizielle Beschwerde ein.
Zuvor hatten die Verleger bereits in zwei Verfahren eine Reihe von Werbeaussagen gerichtlich angegriffen, mit denen die Post für "Einkauf Aktuell" geworben hatte. Einen Teil der Aussagen musste die Post daraufhin zurücknehmen.
Unter dem Produktnamen "Einkauf Aktuell" verteilen die Briefträger der Post seit einigen Monaten Werbeprospekte, die in einer Plastikfolie gebündelt sind. Als besonderes Bonbon liegt dem Paket ein dünnes TV-Programmheftchen bei, das die Post selbst herausgibt. Bislang läuft die Aktion nur als Pilotprojekt in Hannover und Hamburg. Bis zum Jahresende soll "Einkauf Aktuell" bundesweit in Ballungsräumen verteilt werden.
Nach Meinung der Zeitungsverleger ist das Engagement der Post eine "schwere Verzerrung des Wettbewerbs zu Lasten der Zeitungen und Anzeigenblätter". Es verstoße gegen geltendes Kartellrecht, wenn die Post der werbetreibenden Wirtschaft den Versand von Werbeprospekten zu Preisen anbiete, die bei weitem nicht kostendeckend seien. Die Post könne sich das nur durch Einnahmen aus dem monopolgeschützten Bereich der Briefzustellung leisten. "Das ist eine unzulässige Quersubventionierung, die das Beilagengeschäft der Verlage gefährdet", sagte ein Sprecher der Verlegerverbände.
Die Deutsche Post weist die Vorwürfe strikt zurück: "Wir bieten die Produkte in einem Wettbewerbsmarkt kostendeckend zu marktüblichen Preisen an", sagte Konzernsprecherin Monika Siebert gegenüber ONEtoONE. brö
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