19.09.2003 - Umgang mit Adressen auf freiwilliger Basis geregelt
Die E-Mail-Marketer im DDV haben einen Ehrenkodex verabschiedet. Damit verpflichtet sich jedes DDV-Mitglied zur Einhaltung bestimmter Grundsätze seriösen E-Mail-Marketings. Der Kodex regelt praktische Fragen wie zum Beispiel das Erheben von Adressen und das Einholen der Erlaubnis, E-Mails zuzustellen, die Möglichkeiten des Widerrufs der Erlaubnis, Absenderkennzeichung, betriebsinterne Blacklist, Adressweitergabe und Bearbeitung von Bounces. Ein dreiköpfiges Kontrollorgan überwacht die Einhaltung der Standards. Der DDV will die Liste der Unternehmen, die den Ehrenkodex unterzeichnet haben, regelmäßig aktualisieren und veröffentlichen.
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