11.09.2003 - Internetportal ignoriert offenbar Einstweilige Verfügung
Der Streit zwischen Overture und T-Online um die angeblich vertragswidrige Kündigung von T-Online hat sich verschärft. Nachdem T-Online der Einstweiligen Verfügung vom Montag nicht Folge geleistet hatte, beantragte der Suchtreffer-Vermarkter Overture beim Landgericht München die Verhängung eines Zwangsgelds von 250.000 Euro. Das ist die maximale Summe, welche die Einstweilige Verfügung vorsieht. Diese hatte das Internetportal T-Online verpflichtet, die Google-Suchtreffer von seinen Seiten zu entfernen und durch die Ergebnisse von Overture zu ersetzen.
T-Online begründet die Verzögerung mit technischen Umstellungen, die sehr zeitaufwändig seien. Manfred Klaus, Geschäftsführer von Overture Deutschland, lässt dieses Argument nicht gelten: "Nach den Kenntnissen und Erfahrungen, die wir mit unseren Partnern haben, ist das sehr schnell zu machen und sicherlich nicht ein Thema von vielen Tagen." Zum Vergleich: Nachdem Overture die Kündigung von T-Online erhalten hatte, dauerte es laut Klaus nur 40 Minuten, bis die Google-Suchtreffer auf T-Online.de erschienen.
Indes hat Overture den Start seiner Aktivitäten in den Niederlanden angekündigt. Dazu seien bereits entsprechende Vereinbarungen mit MSN, Lycos, HotBot und dem holländischen Portal 1xquick geschlossen worden. Österreich, Spanien, Skandinavien, Schweiz und Australien sollen noch in diesem Jahr folgen.
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