02.09.2003 - Der Suchtreffer-Vermarkter Overture hat vor dem Landgericht Frankfurt eine Einstweilige Verfügung gegen T-Online erwirkt. Danach muss die Telekom-Tochter ihre Google-Suchergebnisse von ihrem Internetportal entfernen und durch die Suchtreffer von Overture ersetzen.
Außerdem muss die Suchtechnologie der Overture-Tochter Fast wieder in die T-Online-Site eingebunden werden. Hintergrund des Streits: T-Online hatte Overture Anfang August gekündigt, nachdem der T-Online-Konkurrent Yahoo die Übernahme von Overture angekündigt hatte. Eine halbe Stunde nach der Kündigung erschienen auf T-Online.de Suchtreffer von Google.
Overture betrachtet die vorzeitige Beendigung der Zusammenarbeit als eindeutigen Bruch des bestehenden Vertrages. Begründung: Der Vertrags-Passus Change of Control sei noch gar nicht eingetreten, da die Übernahme noch nicht vollzogen wurde. Der Passus erlaubt eine Vertragsbeendigung, wenn sich die Gesellschafterverhältnisse entscheidend verändert haben.
Außerdem bestreitet Overture, dass Yahoo ein direkter Konkurrent von T-Online.de ist. Genauso gut könne man sagen, dass T-Online ein Konkurrent von Google sei, erklärte Manfred Klaus, Chef des Europageschäfts von Overture. Der T-Online-Konzern will sich zu dem Verfahren erst dann äußern, wenn er die Einstweilige Verfügung erhalten hat.
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