Gesetzentwurf will Gewinnspiele verbieten

23.04.2003 - Seit Mitte April sorgt ein Bericht der Süddeutschen Zeitung für Unruhe bei TV-Sendern. Demzufolge haben die Innenminister der Länder einen Gesetzentwurf zur Änderung des "Staatsvertrages zum Lotteriewesen in Deutschland" vorgelegt. Und der sieht unter anderem vor, telefonische Gewinnspiele im Fernsehen zu untersagen. Das hat auch Konsequenzen für die Dialogmarketer, denn laut Gesetzentwurf stehen interaktive Gewinnspiele via SMS und Internet ebenfalls auf der Abschussliste.

Begründung: "Die größere Verfügbarkeit von Glücksspielen in Neuen Medien kann zu einem erheblichen Anstieg problematischen Spielverhaltens führen", zitiert die Süddeutsche die Begründung für das Regulierungsbestreben. Kommen die Innenminister mit diesem Vorschlag durch, ist für Marketer ein Weg zur Kundengewinnung, Kundenbindung und Adressgenerierung versperrt.

Alexander Felsenberg, Geschäftsführer vom Deutschen Multimedia Verband dmmv in Düsseldorf, sagt: "Wir begrüßen natürlich jede Bestrebung, die für elektronische Medien einschlägigen Gesetze zu vereinfachen. Das erfordert naturgemäß eine Angleichung der jeweiligen Länderregelungen. Insoweit erwarten wir von einem Staatsvertrag über das Lotteriewesen eine einheitliche Regelung für alle Bundesländer. Das darf jedoch nicht zum Anlass genommen werden, interaktive Lotterien, die einen bedeutenden Geschäftszweig in den Neuen Medien darstellen, grundsätzlich zu untersagen."

Bestimmungen zu Gewinn- und Glücksspielen existieren bereits. So darf der Tarif für ein Gewinnspiel via SMS zum Beispiel maximal so viel wie eine Briefmarke, also etwa 49 Cent, kosten. Wer mehr verlangt, braucht eine Glücksspiellizenz. Die SMS oder das Internet werden von den Gewinnspielanbietern gern als Alternativkanal zur Postkarte eingesetzt, schließlich erreichen sie über diese Medien andere, häufig jüngere Zielgruppen.

Nicht nur beim dmmv vermutet man hinter der Innenminister-Initiative noch ganz anderes als den propagierten Spielerschutz: "Die Vermutung liegt nahe, dass auf diese Art und Weise die Einnahmen der staatlichen Lotterien gesteigert werden sollen, was jedoch kein legitimer Grund für die Einschränkung privater, wirtschaftlicher Aktivitäten sein kann", sagt Felsenberg. In der Tat: Den staatlichen Lotterien sind die privatwirtschaftlichen Gewinnspiele ein Dorn im Auge, da sie meist günstiger oder gar kostenlos sind und im Vergleich zu manch teurer Staatslotterie auch noch die Gewinnchancen größer und die Preise hochwertiger sind. Dreht man den Privaten den Hahn ab, sind die staatlichen Lotterien konkurrenzlos und entsprechend stärker nachgefragt.

Doch noch gibt es Hoffnung beim Ringen um das rechte Glück: Bayern hat Widerstand gegen den Gesetzentwurf angekündigt. Da die Änderung eines Staatsvertrages aber die Zustimmung aller Länder erfordert, ist es fraglich, ob der Gesetzentwurf tatsächlich wie geplant im Sommer in seiner jetzigen Form verabschiedet wird.

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