28.02.2003 - Der Referentenentwurf zum Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) sieht unter anderem vor, eine Opt-in-Regelung im Telefonmarketing festzuschreiben. Anrufe von Unternehmen wären also nur dann zulässig, wenn der Verbraucher dem zuvor zugestimmt hat.
Darauf hat der Deutsche Direktmarketing Verband (DDV) in Wiesbaden nun in einer neunseitigen Stellungnahme an das Bundesjustizministerium reagiert. Dort beklagt der DDV u.a., dass der deutsche Werbemarkt durch die Opt-in-Regelung im Vergleich zu anderen Ländern Europas benachteiligt sei und Arbeitsplätze vernichtet würden.
Der Referentenentwurf setze "auf Entmündigung des Verbrauchers und Dirigismus", kritisiert der Verband. Der DDV plädiert in dem Schreiben für "eine sinnvolle Liberalisierung des Telefonmarketing in verantwortungsvoller Selbstregulierung, wobei die Privatsphäre beachtet und das Vertrauen des Verbrauchers in dieses Marketinginstrument gestärkt wird". Und betont: "Keineswegs soll die von uns angestrebte Liberalisierung des Telefonmarketing auf dem Rücken des Verbrauchers ausgetragen werden. Wir sprechen nicht einer Legalisierung von belästigenden Cold-Calls das Wort, sondern streben eine sinnvolle Liberalisierung des Telefonmarketing bei gleichzeitiger verantwortungsvoller Selbstregulierung an." Die DDV-Stellungnahme an das Justizministerium sowie weitere Informationen zum Thema finden Sie im Internet.
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