Wer unerlaubt wirbt, soll künftig zahlen!

21.01.2003 - Vergangene Woche stellte die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in Berlin den Entwurf zur Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb in Berlin vor.

Glaubt man Medienberichten, sieht dieser Entwurf unter anderem vor, unerbetene Werbung über Telefon, Fax, E-Mail und SMS gesetzlich zu verbieten. Beim Verbot allein soll es indes nicht bleiben: "Unrechtmäßige Gewinne" aus derlei unlauterer Werbung sollen nach dem Willen von Zypries künftig vom Staat eingezogen werden. Bislang konnte der Verbraucher allenfalls auf Unterlassung klagen, jetzt werden unseriöse Anbieter zur Kasse gebeten. Ziel ist es, dass "sich vorsätzliche oder grob fahrlässige Unlauterkeit" nicht mehr lohnt, so die Wirtschaftswoche.

Die Reaktionen in der Dialog-Branche auf diesen Vorstoß sind unisono positiv. So sagt beispielsweise Hans Jürgen Schäfer, Leiter Recht beim Deutschen Direktmarketing Verband (DDV) in Wiesbaden: "Dass Gewinne von Übeltätern abgeschöpft werden können, finden wir vom DDV sehr gut, weil uns der Verbraucherschutz am Herzen liegt!" Martin Aschoff, Chef des E-Mail-Marketing-Dienstleisters Agnitas in München, ist begeistert: "Ich finde das extrem gut, weil ich davon überzeugt bin, dass die Versender unerbetener Werbe-E-Mails uns 'guten´ E-Mail-Anbietern das Geschäft kaputt machen. Ich bin eigentlich kein Freund von Reglementierungen, aber in diesem Fall sind sie sinnvoll, denn sonst wird uns die Geschäftsgrundlage entzogen."

Auch die Anbieter von Telefonmehrwertdiensten und Servicerufnummern, deren gesamte Branche wegen sich häufender Missbrauchsfälle bei Servicerufnummern in Misskredit zu geraten droht, begrüßen den Entwurf. Thomas Stormanns, Geschäftsbereichsleiter Unternehmenskommunikation von Talkline, sagt: "Wir finden das super. Das entspricht in Teilen unserer Forderung, die wir im November 2002 beim Bundeswirtschaftsministerium eingereicht haben. Wir begrüßen die Vorschläge und freuen uns schon auf die Umsetzung." Der Entwurf soll im März dem Kabinett vorgelegt und - wenn alles glatt läuft - dann von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. vh

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