20.11.2001 - Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die daraus abgeleiteten Bestimmungen sollen schlanker und transparenter werden.
Es sei dringend notwendig, das jüngst angepasste BDSG in eine lesbare Form zu bringen, sagt Helga Schumacher, Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz in Bonn, und nennt als Beispiel "problematische Verweistechniken".
Schumacher steht mit ihrer Meinung nicht allein da. Nach Angaben eines neuen "Gutachten zur Modernisierung des Datenschutzrechts" existieren bundesweit über 1.000 Einzelgesetze für spezifische Bereiche des Datenschutzes. Die Bestimmungen sind überdies schwer zu verstehen und widersprechen sich, so die Gutachter - ein Paragraphendschungel, in dem sich selbst Experten kaum noch zurechtfinden.
Im Auftrag des Bundesinnenministeriums haben sich daher die Professoren Alexander Roßnagel aus Kassel, Andreas Pfitzmann aus Dresden sowie Hansjürgen Garstka aus Berlin Gedanken über eine Reform des Datenschutzrechts gemacht.
Die Unübersichtlichkeit ist dabei nur ein Problem. Die Grundlagen des BDSG gelten angesichts der Leistungsfähigkeit moderner Datenbanksysteme als überholt, heutzutage sei etwa jeder Kleinrechner in der Lage, persönliche Daten zu verarbeiten - vom klassischen Tisch-PC bis hin zum intelligenten Kühlschrank, so die Gutachter. Damit nicht genug, erlaubt das Internet doch das Datensammeln in bis dahin nicht gekannten Ausmaßen - und den schnellen weltweiten Austausch.
Fazit von Roßnagel, Pfitzmann und Garstka: "Auf diese Entwicklung allgegenwärtiger Datenverarbeitung ist das Datenschutzrecht überhaupt nicht vorbereitet", und: "Der Orwellsche Big-Brother-Staat ängstigt die Bürger mittlerweile weniger als der unüberschaubare Datenaustausch beim modernen Adresshandel." Eine Tendenz, die auch Helga Schumacher bestätigt, auch wenn die Bürger angesichts der Antiterror-Pläne der Bundesregierung die staatliche Nutzung persönlicher Daten derzeit stärker wahrnähmen.
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Als Grundlage eines künftigen modernisierten Rechts nennen die Gutachter ein um das Telekommunikations- und Teledienstedatenschutzrecht erweitertes Bundesdatenschutzgesetz. Alle drei Gesetze würden sich inhaltlich überschnei-den, zudem sei für die Zukunft zu erwarten, dass Datenverarbeitung ohne Telekommunikation künftig die Ausnahme sein werde. Generell sollen Anwender und Betroffene der Datennutzung stärker eingebunden werden. Die Gutachter setzen auf Selbstregulierung, um die staatliche Normenflut einzuschränken: "Wo die Datenverarbeiter durch eigene Aktivitäten einen ausreichenden Datenschutz erreichen, sollte sich der Staat zurückziehen", sagen die Gutachter. Allerdings: Auch in einem künftigen Datenschutzrecht gilt die Grundregel, dass der Betroffene grundsätzlich über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten selbst bestimmt. Womit die Gutachter die grundsätzliche Anwendung des Opt-in-Prinzips empfehlen.
Die Forderungen und Vorschläge der Experten sind allerdings nur eine Arbeitsgrundlage. Die rot-grüne Bundesregierung plant, die arbeitsintensive Novellierung erst in der nächsten Legislaturperiode zu realisieren. Vor Ende 2003 ist also nicht mit einem modernisierten BDSG zu rechnen. mac
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