Verbraucherschützer mahnen Google ab

05.03.2012 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat den Internetkonzern Google abgemahnt. Die neuen Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen von Google (ONEtoONE berichtete) seien zu großen Teilen rechtswidrig, meinen die Verbraucherschützer. Viele Klauseln seien unbestimmt formuliert oder benachteiligten unangemessen die Verbraucher, so der VZBV.

Der VZBV stößt sich an schwammigen Formulierungen: In den am 1. März in Kraft getretenen neuen Datenschutzbestimmungen von Google heißt es, das Unternehmene erfasse "möglicherweise gerätespezifische Informationen und Standortdaten" und "unter Umständen werden die personenbezogenen Daten aus den verschiedenen Google-Diensten miteinander verknüpft". Nach Ansicht des VZBV ist es dem Verbraucher damit nicht möglich, zu erfahren, wozu er seine Zustimmung genau erteilen soll. Zudem würden personenbezogene Daten erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass der Nutzer aktiv einwilligen muss. Somit fehle eine rechtskonforme Datenschutzerklärung, die es Verbrauchern ermögliche, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten, so der Verbraucherverband.

Auch die neuen Nutzungsbestimmungen von Google schränken nach Auffassung des VZBV die Rechte der Verbraucher ein. Google schließe zum Beispiel die Gewährleistung (etwa bei Virenschäden) aus, "soweit dies gesetzlich zulässig ist". Um zu erfahren, wann dieser Ausschluss greift, müsse der Verbraucher selbst ermitteln, was gesetzlich zulässig ist. Dies sei eine von mehreren Klauseln, die Verbraucher unverhältnismäßig benachteiligen, meint der VZBV.

Die Verbraucherschützer haben den Konzern deswegen abgemahnt. Das Unternehmen habe nun bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. "Wir sind berechtigt, in den Bereichen AGB und ,unlauterer Werbung` strafbewährte Unterlassungserklärungen einzufordern", so ein VZBV-Sprecher gegenüber ONEtoONE. Verstöße gegen strafbewährte Unterlassungserklärungen können mit Vertragsstrafen, etwa Bußgeldern, geahndet werden. Gebe Google bis zum Ablauf der Frist keine solche Erklärung ab, werde der VZBV eine mögliche Klage prüfen, so der Sprecher.

Mit den neuen Datenschutz- und Nutzungsbestimmungen sieht sich Google seit einigen Wochen Kritik von mehreren Seiten ausgesetzt. Die Artikel-29-Gruppe der EU, in der sich alle nationalen Datenschützer versammeln, hat Google bereits aufgefordert, die Einführung der neuen Bestimmungen zu verschieben - Google lehnte ab. Das Unternehmen gibt an, mit der Überarbeitung der Datenschutzerklärung einen einfacheren und verständlicheren Überblick über die erfassten Daten und ihre Verwendung ermöglichen zu wollen. (re)

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