Gesetzentwurf zu Telefonwarteschleifen: Einjährige Frist

31.05.2011 - Die Bundesregierung hat im Mai einen neuen 178-seitigen Gesetzesentwurf "zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen" vorgelegt (Drucksache 17/5707). Er beinhaltet unter anderem einen Vorschlag zur Regelung der Kosten für Warteschleifen bei Service-Telefonaten (§66g). So sollen nach einer Übergangsfrist von einem Jahr Unternehmen dazu verpflichtet sein, Warteschleifen kostenlos anzubieten.

Vertreter der SPD, der Grünen und der Linken kritisierten in einer Bundestagsdebatte die aus ihrer Sicht zu lange Frist. Zurzeit wird über den Entwurf in mehreren Ausschüssen weiter beraten.

Laut dem Call-Center-Verband (CCV) ist das Regelungsvorhaben nicht neu, sondern wurde vor rund drei Jahren durch Verbraucherbeschwerden ausgelöst. Im Februar hatte CCV-Präsident Manfred Stockmann gesagt, dass sich in dieser Frage Regelungen abzeichnen, "die weder im Sinne des Verbrauchers noch der Wirtschaft sind". Der CCV kritisierte, dass die Bundesregierung die technische Machbarkeit in den Fest- und Mobilfunknetzen nicht überprüft habe. So seien kostenlose Warteschleifen im Festnetz bereits möglich, aber bei einer Weiterverbindung sehe die Bundesnetzagentur derzeit keine flexiblen Tarife vor. Kostenfreie Warteschleifen für Anrufe aus dem Mobilfunknetz seien zudem technisch derzeit nicht umsetzbar. (re)

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