28.10.2009 - Marketer, die für die Konzeption bzw. Umsetzung von Werbemaßnahmen zuständig sind, sollten Kenntnisse der rechtlichen Rahmenbedingungen besitzen.
Unter dem Titel "Alles was Recht ist" erläutert Rechtsanwalt Dr. Philipp Kramer, Beratungsbüro Gliss & Kramer KG, am 20.11. in Hamburg die aktuelle Rechtslage im Dialog- und Online Marketing.
Marketer, die für die Konzeption bzw. Umsetzung von Werbemaßnahmen zuständig/verantwortlich sind, benötigen die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn sie sind die notwendige Grundlage jeder wirtschaftlichen Entscheidung. Behandelt werden das Recht und der Datenschutz im B-to-B und B-to-C: vom Wettbewerbsgesetz bis zur Abmahnung und vom Bundesdatenschutzgesetz bis zum Telemediengesetz und Telekommunikationsgesetz (Website).
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