Datenschutz

Verbraucherzentrale greift Communitys an

14.07.2009 - Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) nimmt die Anbieter Sozialer Netzwerke ins Visier. Mit Unterlassungsverfahren gegen Myspace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-wen und Xing knüpft der Verband an seine Abmahnung von Studi VZ aus dem Jahr 2008 an. In der Kritik stehen Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer angeblich benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen würden.

Gegenstand der aktuellen Verfahren seien insbesondere Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung, so eine Pressemeldung des VZBV. Diese erfolgten oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus. "Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher das Schlechte: nach diesem Motto scheinen die Sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren", kommentierte VZBV-Vorstand Gerd Billen die bisher analysierten Netzwerke. "Wir hatten angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderen Erklärungen der Betreiber nicht mit solch schlechten Standards gerechnet."

Weitreichende Klauseln zur Datenverarbeitung seien selbst dann problematisch, wenn die Anbieter angeben, davon keinen Gebrauch zu machen. Anbieter könnten von den Daten ohne Zustimmung und Wissen der Nutzer intensiv Gebrauch machen - zum Beispiel Verhaltensdaten der Benutzer auswerten, ohne dass diese hiervon etwas wissen, oder Profildaten Dritten zugänglich machen.

"Verbraucher überfordert"

Die Verbraucher wüssten oft nicht, worauf sie sich mit der Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen und Datenschutzregelungen einlassen. "Sie sind überfordert, sich mit den Bestimmungen inhaltlich genau auseinander zu setzen", so Carola Elbrecht, Referentin im Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt", das die Aktion koordiniert. Der VZBV fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. "Die Betreiber müssen sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt", so Elbrecht. Dies gelte zum einen für jede Form der Werbung. Zum anderen aber müssten die Verbraucher auch darüber entscheiden können, ob ihre Daten über Suchmaschinen auffindbar sein sollen. Auch beim Urheberrecht liege einiges im Argen, so der VZBV - einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellen Inhalten übertragen. Daraufhin können sie mit den Inhalten nach Belieben verfahren - so könnte etwa ein Privatfoto von ihnen ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen.

Der VZBV hatte bereits Anfang des Jahres 2008 die Betreiber der VZ-Netzwerke (Studi VZ, Schüler VZ und Mein VZ) wegen ihres Umgangs mit Nutzerdaten abgemahnt. Die Plattformbetreiber hatten daraufhin ihre Anmeldemaske abgeändert. "Das verbuchen wir natürlich als einen ersten Erfolg", so Elbrecht gegenüber ONEtoONE. Das Verfahren gegen Studi VZ Ltd. sei jedoch noch nicht abgeschlossen; eine Verhandlung über bestimmte Klauseln der Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe noch aus.

Internationaler Forderungskatalog

Seine Forderungen an die Betreiber Sozialer Netzwerke hat der VZBV im Mai 2009 gemeinsam mit mehr als 80 internationalen Verbraucherschutzverbänden in einem Katalog zusammengefasst. Es ist in englischer Sprache auf der Website des Trans Atlantic Consumer Dialogue abrufbar, einem Forum für Verbraucherverbände der USA und der EU.

Das VZBV-Projekt "Verbraucherrechte in der digitalen Welt" hat sich seit 2009 den Schutz der Internetnutzer auf die Fahnen geschrieben. Finanziert vom Bundesverbraucherministerium will das Projekt-Team regelwidrige Praktiken oder Vertragsbedingungen von Unternehmen identifizieren und dagegen rechtlich vorgehen. (re)

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