16.06.2009 - Die große Koalition hat die Abschaffung des Listenprivilegs und die Einführung der Opt-in-Regelung offenbar ad acta gelegt. Das geht zumindest aus Informationen der Verbraucherschützer hervor.
"Die große Koalition hat beim Datenschutz versagt", wettert die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV). Es sei ein Koalitionskompromiss durchgesickert, der "das Selbstbestimmungsrecht der Verbraucher auf dem Altar der Wirtschaftsinteressen geopfert" habe, so Verbraucherschützer-Vorstand Gerd Billen.
Konkret geht aus den Informationen der Verbraucherschützer hervor, dass die verpflichtende Opt-in-Regelung doch nicht kommen soll und dass die Abschaffung des Listenprivilegs nun ebenfalls kein Thema mehr ist. Beim der VZBV klingt das folgendermaßen: Mit dem ausgehandelten Kompromiss seien auch weiterhin untergeschobene Einwilligungen zur Nutzung und Weitergabe persönlicher Daten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen möglich. Die in früheren Entwürfen noch enthaltene separate Einwilligung sei aus dem Gesetz gestrichen worden. Auch bei der angekündigten Abschaffung des Listenprivilegs seien die Koalitionäre vor der Lobby der Direktmarketing- und Versandhandelsverbände eingeknickt. Ursprünglich hätte die Regierung die Losung ausgeben, den nach dem Listenprivileg möglichen Datenhandel ohne Zustimmung der Verbraucher gänzlich zu verbieten. Nun werde die Nutzung listenförmiger Daten in einer Vielzahl von Fällen möglich sein. Zudem werde es weder ein generelles Koppelungsverbot noch das Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen geben. Durch die vorgesehenen Übergangs- und Evaluationsfristen werde es außerdem mindestens drei Jahre dauern, bis dieses "vermurkste Gesetz" wieder neu angefasst werde.
Positive Maßnahmen wie die Ausweitung der Bußgeldtatbestände, Informationspflichten bei Datenschutzverstößen und verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung werden nach Ansicht der Verbraucherschützer nicht ausreichen. Die Koalitionsparteien hätten vor den Schreckgespenstern kapituliert, die von Wirtschaftsvertretern an die Wand gemalt worden seien.
Am Mittwoch, 17. Juni, könnte die Novelle im Innenausschuss beraten und am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Ob es dazu kommt, ist allerdings weiterhin unklar. (te)
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