27.05.2009 - Die vom Dialogmarketing so gefürchtete Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes steht ganz offensichtlich auf der Kippe.
So, wie es zurzeit aussieht, könnte es zwar noch eine Verschärfung des BDSG geben. Die viel diskutierte Abschaffung des Listenprivilegs und die Einführung der Opt-in-Regelung dürften aber wohl dem Streit der Koalitionsparteien zum Opfer fallen.
"Es zeichnet sich ab", schreibt der Bundesverband der Verbraucherzentralen, "dass die Abgeordneten in allen entscheidenden Punkten dem Wunschzettel der Wirtschaft folgen." Weder bei der Abschaffung des Listenprivilegs, bei der Einführung ausdrücklicher Einwilligungen (Opt-in), beim Koppelungsverbot noch beim Verbandsklagerecht wolle die Koalition den Paradigmenwechsel vollziehen.
Die Verbraucherzentralen fordern deshalb, die geplante Novellierung lieber in der nächsten Legislaturperiode noch einmal in Angriff zu nehmen. Noch ist es allerdings theoretisch möglich, dass die Novellierung des BDSG mit den oben beschriebenen Änderungen doch noch kommt. Nächste Woche hat der Bundestag für diese Legislaturperiode letztmalig die Möglichkeit, ein entsprechendes Gesetz auf den Weg zu bringen. In den nächsten Tagen wird festgelegt, ob und in welchem Umfang das BDSG in der kommenden Woche überhaupt auf die Tagesordnung kommt. (te)
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