10.12.2008 - Die Bundesregierung hat sich wie erwartet im Wesentlichen über die Bedenken der Dialogmarketingbranche hinweg gesetzt und das Bundesdatenschutzgesetz drastisch verschärft. Neu ist: Für die Umsetzung bleiben der Wirtschaft drei Jahre Zeit.
Nach dem leicht überarbeiteten Referentenentwurf aus dem Bundesinnenministerium dürfen Unternehmen adressierte Neukundenwerbung grundsätzlich nur dann versenden, wenn die Empfänger dem zuvor zugestimmt haben (Opt-in-Regelung). Zudem wird das Listenprivileg gestrichen. Ergänzt werden diese Neuregelungen durch das Kopplungsverbot und ein erhöhtes Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.
Der Versandhandelsverband und der Deutsche Dialogmarketing Verband kritisierten erneut, dass die Entscheidung nicht das eigentliche Ziel des Gesetzes unterstütze, Datendiebstahl zu bekämpfen. Um wirtschaftlichen Schaden abzuwenden, fordern BVH und DDV bekanntlich Ausnahmeregelungen (vom Verbot des Listenprivilegs) für Unternehmen, die sich einem Datenschutz-Audit unterziehen. Dieser Forderung ist die Bundesregierung nicht nachgekommen.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble ist sich offenbar dennoch - in Ansätzen - der negativen Folgen seines Gesetzes bewusst: Die Bundesregierung verkenne nicht, so der Minister, "dass die gezielte Werbeansprache für viele Unternehmen ein wichtiges Mittel der Kundengewinnung und Kundenbindung ist und die Neugestaltung des Listenprivilegs für die betroffenen Wirtschaftskreise teilweise zu Umstellungsprozessen führen wird". Der Gesetzentwurf habe daher Ausnahmen von der Opt-in-Regelung formuliert.
Nach Mitteilung des Bundesinnenministeriums soll das Einwilligungserfordernis nicht gelten für Eigenwerbung mit eigenen Kundendaten - auch unter Zuhilfenahme externer Selektionskriterien -, Spendenwerbung gemeinnütziger Organisationen, Geschäftswerbung sowie für Beipackwerbung. Darüber hinaus - und das ist für viele betroffene Dialogmarketing-Unternehmen sicher von großer Bedeutung - räumt der Entwurf den betroffenen Wirtschaftszweigen eine Übergangsfrist von drei Jahren ein.
In einer Stellungnahme spielt Schäuble die wirtschaftliche Bedeutung des geplanten neuen Bundesdatenschutzgesetzes herunter. Schließlich seien große Teile der Werbung von den Neuregelungen gar nicht betroffen. Er führt TV- und Funkwerbung, Plakat- und Außenwerbung als Beispiele an - und verweist darauf, dass teil- und unadressierte Werbesendungen weiterhin in der gewohnten Weise möglich blieben.
Der neue Referentenentwurf kann auf der Homepage des Bundesinnenministeriums herunter geladen werden. (te)
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