Neuer Fall von Datenmissbrauch

08.12.2008 - Nur wenige Tage vor der entscheidenden Sitzung des Bundeskabinetts am 10. Dezember zum Bundesdatenschutzgesetz ist ein erneuter Fall von Datenmissbrauch an die Öffentlichkeit gelangt - vielleicht sogar der bislang schwerste Fall.

Nach Recherchen der "Wirtschaftswoche" sind auf dem Schwarzmarkt die Bankverbindungen von 21 Millionen Bundesbürgern im Umlauf. Drei von vier Haushalten in Deutschland müssten fürchten, dass Geld von ihrem Girokonto abgebucht werde, ohne dass sie jemals eine Einzugsermächtigung erteilt hätten, schreibt das Blatt. Dem Magazin seien die Daten für knapp zwölf Millionen Euro angeboten worden. Eine CD mit 1,2 Millionen Kundendaten habe man als Muster erhalten. Laut "Wirtschaftswoche" führen erste Spuren fast durchgängig zu kleinen Call-Center-Dienstleistern.

Dieser Skandal ist ein weiterer Tiefschlag für seriöse Dialogmarketing-Dienstleister und Unternehmen, die Dialogmarketing einsetzen. Am Mittwoch dieser Woche will das Bundeskabinett entscheiden, ob und in welchem Umfang das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verschärft wird. Darin geht es auch um die heftig umstrittene Opt-in-Regelung. Die Branche fürchtet den Verlust von zigtausenden Arbeitsplätzen.

Mit dem erneuten Fall von Datenmissbrauch schwindet die Hoffnung, das Gesetz noch abwenden zu können. Zumal inzwischen der Druck auf Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble wächst, das Gesetz zügig durchzuziehen. So wird die Linkspartei-Abgeordnete Petra Pau mit den Worten zitiert: "Auf dem so genannten Datengipfel im September wurden für November neue Gesetze versprochen. Inzwischen ist Dezember. Der aktuelle Missbrauch von Kontodaten zeigt: Dieser politische Winterschlaf könnte Millionen Bürgerinnen und Bürger teuer zu stehen kommen."

Schäuble reagierte darauf seinerseits mit Entschlossenheit. "Das, was wir in der Öffentlichkeit an Skandalen hören, sind klare Gesetzesverstöße", sagte er dem Bayerischen Rundfunk. "Deswegen ist wichtig, dass wir den Vollzug der Gesetze verschärfen." Außerdem sollten die Bürger künftig grundsätzlich zustimmen, wenn derjenige, der ihre Daten hat, diese Daten weitergeben will. (te)

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