03.07.2008 - Werbungtreibende müssen im Zuge der UWG-Novellierung mit Beschränkungen rechnen.
Am 21. Mai hat das Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Mit der Novelle soll die EU-Richtlinie 2005/29/EG umgesetzt und der Verbraucherschutz im Wettbewerb verbessert werden. In einer schwarzen Liste sind im Anhang der Richtlinie 31 Geschäftspraktiken aufgeführt, "die unter allen Umständen verboten sind".
Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft reagiert irritiert auf die Neuregelung: "Die schwarze Liste produziert Fragezeichen", heißt es in einer Pressemitteilung. So würde die Auflistung von 31 Arten geschäftlicher Handlungen, die gegenüber Verbrauchern verboten sind, "nicht durchgehend zu größerer Transparenz für Verbraucher und Unternehmen führen, da einige dieser absoluten Verbote auslegungsbedürftig sind und erst die Rechtspraxis Klarheit schaffen muss".
Beispiel: Punkt 28 der Liste verbietet "die in eine Werbung einbezogene unmittelbare Aufforderung an Kinder, selbst die beworbene Ware zu erwerben oder die beworbene Dienstleistung in Anspruch zu nehmen oder ihre Eltern oder andere Erwachsene dazu zu veranlassen". Wie aber definiert sich eine "unmittelbare Aufforderung an Kinder" konkret?
Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels von der Kanzlei Lovells geht davon aus, dass die Neuregelung "eher geringere Auswirkungen" auf Werbungtreibende haben wird. Durch die Novelle werde das Recht in den EU-Staaten vereinheitlicht, die im zusätzlichen Anhang aufgelisteten Punkte würden aber weitgehend "dem entsprechen, was bereits deutsches Recht ist und in der Praxis angewandt wird". Dass sich aber Hersteller, deren Zielgruppe Kinder sind, in der Ansprache künftig stärker beschränken müssen, sei nicht auszuschließen: "Da steckt der Teufel nun einmal im Detail."Doch Engels ist sich sicher: "Es wird weiterhin möglich sein, kreative und witzige Werbung umzusetzen - auch für Kinder."
Welche Konsequenzen die Neuerungen haben werden, können Hersteller zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht konkretisieren. "Was wir aber definitiv wissen, ist, dass wir unseren Slogan ,Haribo macht Kinder froh` behalten können", sagt Haribo-Sprecher Marco Alfter. Auch die Marke Kinderschokolade aus dem Hause Ferrero sei nicht in Gefahr, lässt das Unternehmen verlauten. "Wir schalten keine Werbung mehr im Kinderfernsehen, das haben wir aber bereits vor der Novellierung so gehandhabt", so eine Sprecherin.
Der Gesetzesentwurf wird nun dem Bundesrat zugeleitet, der damit Gelegenheit hat, noch vor der Sommerpause in seiner Plenarsitzung am 4. Juli über das neue UWG zu beraten. Der Bundestag wird sich erst nach der Sommerpause mit der Novelle befassen. (eaz)
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