Kleiner Sieg für Postdienstleister

10.04.2007 - Die alternativen Postdienstleister können vor Gericht einen Teilerfolg verbuchen. Nach einer Entscheidung des Bundespatentgerichts soll die Wortmarke Post von der Deutschen Post gelöscht werden.

von Joachim Graf

Damit dürfen nun eigentlich auch andere Unternehmen als der Bonner Konzern im Firmennamen den Begriff Post führen. Allerdings hat die Entscheidung noch einen Haken. Das Bundespatentgericht hat eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) zugelassen. Und bis die nächste Entscheidung auf dem Tisch liegt, bleibt die Marke Post auf die Deutsche Post eingetragen.

Gegenüber ONEtoONE bestätigte ein Sprecher des Bonner Konzerns, dass die Deutsche Post von der Möglichkeit der Rechtsbeschwerde Gebrauch macht. Die Deutsche Post beruft sich auf mehrere Gutachten, wonach der Begriff Post von 85 Prozent der Bundesbürger mit der Deutschen Post in Verbindung gebracht wird.

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BDKEP) hingegen sieht die Entscheidung des Bundespatentgerichts als Erfolg. Die Deutsche Post habe nicht nachweisen können, dass die Bevölkerung das Wort Post allein mit der Deutschen Post in Verbindung bringe, so BDKEP-Vorsitzender Rudolf Pfeiffer.

Die Begriffsstreitigkeiten schwelen bereits seit Jahren. 2003 hatte die Deutsche Post den Begriff als Marke eintragen lassen. Mitte 2005 war dann erstmals der Löschung der Marke stattgegeben worden - wogegen die Deutsche Post seitdem kontinuierlich klagt. Nun soll der BGH für Rechtssicherheit sorgen.

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