29.11.2006 - Werbefaxe an Gewerbebetriebe sind auch dann unlauter, wenn sie von einem PC empfangen werden.
Werbefaxe an Gewerbebetriebe sind auch dann unlauter, wenn sie von einem PC empfangen werden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Nach den Worten der Karlsruher Richter bleibt es bei dem Grundsatz, dass Massenwerbesendungen nur mit Zustimmung der Empfänger versendet werden dürfen. Der von einem Gewerbeverein verklagte Faxversender hatte zuvor argumentiert, dass die meisten Faxe direkt auf den PC umgeleitet würden, so dass sich die Belästigung in Grenzen halte. Der BGH wies diesen Einwand zurück und betonte, dass das Aussortieren am Computer eine "erhebliche Belastung des Arbeitsablaufes" bedeuten könne.
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