27.11.2006 - Ein Kommentar von ONEtoONE-Redakteur Bert Rösch.
Erinnern Sie sich noch an das Hickhack um die Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb? Mehr als zwei Jahre lang rangen die Parteien um jede Formulierung. Mehrmals mussten Bundestag und Bundesrat über das Gesetz entscheiden. Der von der Opposition angerufene Vermittlungsausschuss kam zu keinem Ergebnis. Letztendlich setzten sich SPD und Grüne (ONEtoONE.de vom 18.06.04) per Kanzlermehrheit durch.
Zwei Jahre später fällt den damaligen Akteuren plötzlich auf, dass die Novelle gar nichts bringt. Begründung: Die meisten unseriösen Anrufer sitzen im Ausland oder unterdrücken ihre Nummer. Na, so was! Hätte das den Politikern nicht etwas früher einfallen können? Und anstatt jetzt einfach zuzugeben, dass man damals Murks gebaut hat, und einzusehen, dass man eine ganz neue Regelung braucht, doktern CDU und SPD weiter am toten Patienten herum.Dabei liegt die Lösung so nah: Die verantwortlichen Politiker müssten lediglich die europäische UCP-Richtlinie umsetzen, die belästigende Werbung bereits verbietet. Eine strenge und von der europäischen Entwicklung abgekoppelte Gesetzgebung birgt dagegen die Gefahr einer Wettbewerbsverzerrung, da sich unseriöse Call-Center häufig die Länder als Standort aussuchen, in denen die liberalste Gesetzgebung herrscht. Die von fast allen Parteien befürwortete Einführung von Bußgeldern würde dagegen nichts an den derzeitigen Missständen ändern. Wer heute vor dem Akquise-Instrument Cold Calls nicht zurückschreckt, wird dies auch nach einer UWG-Änderung nicht tun. Dazu kommt, dass viele Juristen der Ansicht sind, dass ein Bußgeld mit dem Wettbewerbsrecht gar nicht vereinbar ist. Das heißt: Die Novelle der Novelle wird früher oder später eh von einem Gericht kassiert.
Die Politiker entlarven sich damit als reine Populisten. Wenn die Wogen besonders hoch schlagen, verabschieden sie Hals über Kopf eine Regelung, die die Gemüter zwar erst einmal beruhigt, aber - genauer betrachtet - wirkungslos ist. Die Parteien sollten daher schnell auf eine europäische Lösung umschwenken. Sonst heißt es in zwei Jahren wieder: Das UWG muss geändert werden.
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