29.12.2005 - SMS-Chat-Dienste, hinter denen professionelle Agenten stecken, dürfen nicht als Dating-Plattform angeboten werden.
Das entschied das Landgericht München nach einer Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen einen Call-Center-Betreiber (AZ 33 0 87 28/05). Dieser hatte seinen SMS-Chat-Service mit dem Slogan "Flirt Fieber - Kennenlernen, Quatschen, Verlieben ... Alles ist möglich" beworben. Beantwortet wurden die knapp zwei Euro teuren Kurznachrichten aber nicht durch Flirtpartner, sondern durch Call-Center-Agenten. Das Gericht stufte diese Vorgehensweise als irreführend im Sinne des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein.
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