13.05.2005 - Verbraucherschutzministerin Renate Künasts Ankündigung, die Bundesregierung werde Mitte Mai den Geseztentwurf zum Tabakwerbeverbot verabschieden, stößt bei den Zeitungsverlegern auf herbe Kritik.
In den Augen von Dietmar Wolff, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), handelt es sich dabei um einen Widerspruch, denn: Die Bundesregierung hat zuvor Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof gegen das geplante EU-weite Tabakwerbeverbot eingelegt. Wolffs Urteil: Die EU habe bei national vertriebenen Produkten wie Zeitungen keine Regelungskompetenz.
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