21.03.2005 - Landgerichte wies einstweilige Verfügung zurück
Die Initiatoren mehrerer einstweiliger Verfügungen gegen das Altersverfikationssystem "Ueber18.de" sind gescheitert. Nacheinander weigerten sich die Landgerichte in Essen, Krefeld und zuletzt München II, Anträgen auf einstweilige Verfügung gegen Verwender von "Ueber18.de" stattzugeben. Der Argumentation des Antragstellers, der Dienst verstoße gegen das Jugendschutzrecht, mochte der Essener Richter nicht folgen. Die im entsprechenden Gesetz vorgesehen Kontrollen hätten nicht notwendigerweise im persönlichen Kontakt zu erfolgen, so der Richter. Derselben Person wurde in Krefeld das Recht abgesprochen, die einstweilige Verfügung überhaupt zu beantragen.
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