03.02.2005 - Mehr Transparenz bei Kurzwahldiensten
Das Bundeskabinett hat eine Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen: Die Regelungen der Kundenschutzverordnung in der Telekommunikationsbranche werden in das Telekommunikationsgesetz (TKG) integriert. Damit will das Kabinett vor allem die Verbraucherrechte bei der Nutzung von Kurzwahldiensten stärken. Im Einzelnen müssen die Anbieter ihrem Kunden künftig vor Abschluss von Abonnementverträgen die Vertragsbedingungen in einer SMS mitteilen. Der Abovertrag kommt erst mit einer Bestätigung zustande und ist jederzeit kündbar. Außerdem erhalten die Kunden das Recht, über Entgeltansprüche ihrer Kurzwahldienste informiert zu werden, wenn diese bestimmte Grenzbeträge überschreiten. Bei allen Call-by-call-Verbindungen, 0137er-Rufnummern und bei der Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst müssen künftig die Preise angesagt werden. Das Gesetz soll im Frühsommer in Kraft treten.
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