28.10.2004 - Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einigt sich auf eine Regelung, die den Missbrauch durch Verbraucher verhindern soll. Die kostenfreie Rücksendung bleibt aber weiter die Regel, versichert der Bundesverband des Deutschen Versandhandels.
Die deutschen Versandhändler sollen die Erlaubnis bekommen, ihre Kunden mit Rücksendekosten zu belasten. Ausnahmen sollen nur bei bereits bezahlten Waren möglich sein. Darauf einigten sich der gemeinsame Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat in seiner gestrigen Sitzung. Das Gremium revidierte damit die gesetzliche Verpflichtung der Versender aus dem Jahr 2000. Diese sah vor, dass die Unternehmen die Rücksendekosten ab einem Bestellwert von 40 Euro stets selbst tragen müssen.
Hintergrund der Entscheidung, die vermutlich zum Jahreswechsel in Kraft tritt, ist der teilweise massive Missbrauch der kostenfreien Rücksendung durch einzelne Verbraucher. Nach Angaben des Bundesverbands des deutschen Versandhandels (bvh) nutzen einige Kunden die Regelung, um im großem Umfang Waren ohne jede Kaufabsicht zu bestellen. Dadurch sei der Anteil der Rücksendungen auf fast 34 Prozent angestiegen. Daher begrüßte der bvh auch die Neuregelung, kündigte aber gleichzeitig an, dass die Branche im Regelfall weiterhin die Kosten für die Rücksendung tragen werde. "In Einzelfällen wird der Versandhandel aber darüber nachdenken müssen, den Kunden verursachergerecht an den Kosten der Rücksendung zu beteiligen", sagte bvh-Hauptgeschäftsführer Dr. Thomas Steinmark.
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