05.08.2004 - Zeitungsverlag scheitert vor dem Frankfurter Landgericht
Die Deutsche Post (DPAG) kann die Werbebroschüre "Einkauf Aktuell" weiterhin im Rhein-Main-Gebiet vertreiben. Wie das Unternehmen heute mitteilte, hat das Landgericht Frankfurt bereits Ende Juli die Klage eines Zeitungsverlages abgewiesen, der die Verteilung des Prospekts in der Region per Gerichtsbeschluss verhindern wollte. Das Gericht sah jedoch keinerlei kartellwidriges Verhalten seitens der Deutschen Post. Der Kläger hatte argumentiert, die DPAG nutze ihre Marktstellung aus und behindere die Wettbewerber.
Bereits im Juni hatte das Bundeskartellamt nach Beschwerden des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger und des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter festgestellt, dass die Verteilung von "Einkauf Aktuell" durch die DPAG kartellrechtlich nicht zu beanstanden ist.
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