25.05.2004 - EU-Kommisison bemängelt die Konsolidierungspraxis im Briefgeschäft
Die Europäische Kommission hat die Änderung des deutschen Postgesetzes angemahnt. In einem Brief an die Bundesregierung bemängelt Brüssel die Regelungen zur Konsolidierung von Briefen im Monopolbereich, also das gewerbsmäßige Sammeln, Sortieren und Frankieren von Briefen unter 100 Gramm im Auftrag von Kunden. Diese postvorbereitenden Leistungen seien in unangemessener Weise dem ehemaligen deutschen Monopolisten vorbehalten, meint die EU-Kommission. Zurzeit prüft der Europäische Gerichtshof, ob das Postgesetz gegen EU-Regeln verstößt.
Zwar darf jeder Briefdienst Sendungen unter 100 Gramm sammeln, kuvertieren und frankieren. Lediglich die Zustellung ist dem Monopolisten vorbehalten, sofern ein Dienstleister nicht schneller oder besser arbeitet, als die Deutsche Post (DPAG). "Logistisch ist das kein Problem," sagt Lars Heugel, Leiter der Unternehmenskommunikation der EP Europost. "Wirtschaftlich können alternative Postdienstleister dies jedoch nur regional anbieten, weil bislang kein Unternehmen die notwendigen Basisvolumina aufbringt, um ein bundesweites Übernachtnetzwerk kostendeckend zu realisieren. Zumindest noch nicht ..." Die Postdienste dürfen zudem nur gegen Rechnung liefern, das Recht auf Vorkasse genießt allein die DPAG. Solange diese der Konkurrenz keine Rabatte beim Versand einräumt, lohnt sich die Postvorbereitung weder für Kunden noch Dienstleister.
Die Postdienste wollen daher ein Angebot nutzen, das die DPAG ihren Kunden schon lange bietet: Deutsche-Post-Kunden, und damit sind nur Absender gemeint, können größere Briefsendungen gesammelt und sortiert beim örtlichen Briefzentrum abliefern. Auf die Zustellung erhalten sie dafür so genannte Teilleistungsrabatte zwischen 18 und 21 Prozent. Der Haken: Für Wettbewerber gilt das Angebot nur bei Briefen über 100 Gramm. Und selbst dieses Zugeständnis musste die Konkurrenz im Jahr 2000 mühsam erstreiten. "Die Musik spielt natürlich im Monopolbereich", sagt Heugel. Wer Briefe für Kunden konsolidieren, d.h. Briefe mehrerer Kunden einsammeln und durch die Deutsche Post zustellen lassen will, der zahlt den vollen Portopreis von 55 Eurocent.
Das soll sich ändern. "Doch die Entscheidung, ob das deutsche Recht die EU-Richtlinie korrekt umsetzt, ist schwierig", sagt Steffen Moritz, Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin. Der Europäische Gerichtshof soll in der Frage für Klarheit sorgen, da das Kölner Verwaltungsgericht in einem früheren Prozess zu keinem eindeutigen Urteil kam. Solange das Verfahren läuft, so Moritz, seien von der Bundesregierung keine Stellungnahmen zu erwarten. asc
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