01.04.2004 - In seiner Schadensersatzklage gegen Tchibo-Vorstand Stephan Swinka musste Direktmarketing-Spezialist Uwe Drescher eine Niederlage einstecken: Der Richter sieht keine Grundlage für die Forderungen gegenüber Swinka.
Das Hamburger Landgericht hat die Klage Uwe Dreschers gegen Stephan Swinka zurückgewisen. Drescher hatte den Vorstand des Hamburger Kaffeerösters Tchibo auf 35.000 Euro Schadensersatz verklagt. Bereits in der zweiten mündlichen Verhandlung Ende Februar hatte indes der Vorsitzende Richter Rainer Sottorf bezweifelt, dass für die Forderungen Dreschers eine Rechtsgrundlage besteht. Zu einer Beweisaufnahme kam es deshalb nicht. Die Urteilsbegründung steht noch aus.
Mit der Entscheidung bleiben die Hintergründe des Verfahrens ungeklärt. Tchibo-Vorstand Stephan Swinka soll der Agentur crm seines Schwagers Kay Schielke umfangreiche Werbaufträge in Aussicht gestellt haben. Drescher hatte sich in der Erwartung von "Millionenaufträgen" mit 35.000 Euro an crm beteiligt. Tatsächlich musste sich die Agentur jedoch im normalen Wettbewerb um Aufträge des Konzerns bemühen. Swinka-Anwalt Dr. Ulrich Theune zufolge konnte crm nur wenige "unbedeutende Etats" verbuchen. 2002 meldete das Unternehmen Insolvenz an.
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