22.01.2004 - Die Deutsche Post darf ihre selbst erstellte Reichweitenanalyse nicht mehr für die Bewerbung des Prospektvertriebsmodells "Einkauf Aktuell" nutzen. Nach Meinung des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) sind die aus der Studie abgeleiteten Werbeaussagen wettbewerbswidrig.
Die Deutsche Post hat mit ihrem umstrittenen Prospektvertriebsmodell "Einkauf Aktuell" eine erneute Niederlage erlitten. Das Hamburger Landgericht untersagte dem Konzern durch eine Einstweilige Verfügung, mit einer so genannten Tracking-Studie für "Einkauf Aktuell" zu werben. Nach Meinung des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter (BVDA), der die Einstweilige Verfügung beantragt hatte, verstößt die Reichweitenanalyse der Post gegen Mindeststandards für eine methodisch ordentliche Untersuchung, "anerkannte Regeln der Marktforschung" und Mindestanforderungen für Werbeträgeranalysen. So seien beispielsweise 209 Befragte in Hamburg und Umland nicht repräsentativ für 1,3 Millionen Haushalte. Aus diesem Grund seien die aus der Analyse abgeleiteten werblichen Aussagen wettbewerbswidrig. Die Post hat die Einstweilige Verfügung (LG Hamburg Az. 315 0787/03) mittlerweile als endgültige Regelung anerkannt.
Die Einstweilige Verfügung ist nur eine von vielen rechtlichen Schritten des BVDA gegen "Einkauf Aktuell", die zum Teil auch erfolgreich waren. So verpflichtete sich die Post beispielsweise, Werbeaussagen wie "Damit erreichen sie alle Haushalte, die sie wollen" nicht mehr zu benutzen. Umgekehrt musste sich der BVDA im August letzten Jahres selbst einer Abmahnung der Post fügen - interessanterweise wegen einer BVDA-Studie, für eine Studie, mit der die Verleger die Zustellqualität von "Einkauf Aktuell" abgefragt hatten.
Die Post zeigte sich indes "stinkesauer" über die Art und Weise, wie der BVDA den letzten Gerichtserfolg der Öffentlichkeit verkaufte. Der Verband hatte der Post in einer Pressemitteilung unter anderem vorgeworfen, "regelmäßig Gesetze und anerkannte Spielregeln seriöser Marktforschung zu ignorieren". Die Post erwägt laut Auskunft von Konzernsprecherin Monika Siebert rechtliche Schritte gegen das "Pamphlet", das in die Nähe übler Nachrede gehe. Zudem warf Siebert den Verlegern vor, sich wie ein Monopolist zu verhalten, der "dagegen vorgeht, dass man in seinen Bereich eindringt". brö
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