23.10.2003 - Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) hat ihren Lieferservice auf www.aponet.de vorübergehend deaktiviert.
Sie reagiert damit auf eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Baden-Baden.
Laut Apothekerbetriebsordnung ist die Hauszustellung in Ausnahmefällen erlaubt, nämlich wenn Patienten keine Apotheke aufsuchen können. Im Gegensatz dazu ist der Versandhandel mit Pharmaprodukten noch bis Ende 2003 verboten und wird ab 2004 unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Zurück zu aponet.de: 10.000 der 21.000 Apotheken haben bislang die Servicefunktion genutzt. Die ABDA will nun Berufung gegen den Gerichtsbeschluss einlegen.
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