Gesetzentwurf zu Servicerufnummern: Verbraucherschutz mit kleinen Mängeln

22.04.2003 - Das Bundeskabinett in Berlin hat am 9. April den Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er- beziehungsweise 0900er-Mehrwertdiensterufnummern beschlossen.

Damit soll der Servicerufnummernmarkt transparenter werden, um Nutzer besser vor Missbrauch zu schützen. Verbraucher erhalten künftig einen Auskunftsanspruch, mit dem sie feststellen können, wer sich hinter einer 0190er-Nummer verbirgt. 0900er-Rufnummern müssen bereits seit Jahresbeginn in einer Internetdatenbank erfasst sein. Bei rechtswidriger Nutzung kann die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post schwarzen Schafen die Nummer entziehen und Geldbußen verhängen.

Weitere Regelungen: Anbieter von 0190er- oder 0900er-Servicerufnummern müssen Nutzungskosten kommunizieren. Das gilt nach Ablauf einer einjährigen Übergangsfrist auch für Anrufe aus Mobilfunknetzen. Außerdem ist geplant, eine Preisobergrenze von drei Euro pro Minute einzuführen, um das Risiko für Verbraucher zu minimieren. Dialer, Einwahlprogramme ins Internet, die sich in der Vergangenheit missbräuchlich und vom Verbraucher oft unbemerkt aufgeschaltet haben, müssen laut Gesetzentwurf künftig vor Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden.

Der Forderungskatalog der Branche sei weitestgehend erfüllt, konstatiert der Verein Freiwillige Selbstkontrolle Telefonmehrwertdienste (FST) in Düsseldorf. Dennoch: "Wir bedauern, dass der Gesetzgeber den Wirkungsbereich des neuen Gesetzes nicht auf andere Premium-Rate-Dienste ausgeweitet hat", sagt FST-Vorsitzender Hans-Joachim Kruse. Demnach bleiben Dienste und Nummerngassen, beispielsweise aus den Bereichen 012X, 0137X und 0192X, unberücksichtigt.

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