Erste Gespräche

Datenschutz: US-Firmen reagieren auf politischen Druck

28.09.2011 - Nachdem deutsche Datenschutzbehörden zuletzt verstärkt Druck auf die großen US-Web-Konzerne Facebook und Google ausübten, zeigen die Unternehmen nun Gesprächsbereitschaft. Richard Allan, Cheflobbyist von Facebook, sprach im September vor dem Rechts- und Innenausschuss des Landtags von Schleswig-Holstein.

Der Anhörung war von Seiten des Landesdatenschutzbeauftragten Thilo Weichert die Drohung vorangegangen, Bußgeldzahlungen gegen Website-Betreiber, die Facebooks "Gefällt mir"-Knopf einbinden oder ein Unternehmensprofil auf Facebook unterhalten, zu verhängen, weil diese gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstießen (s. OtO 09/11).

In der Sitzung erklärte Allan dem "Spiegel" zufolge, dass Facebook keine Profile von nichtangemeldeten Surfern erstelle und IP-Adressen nach 90 Tagen lösche. Zudem kündigte er an, gegenüber Weichert detailliert Auskunft zu erteilen, welche Daten wie bei Facebook verarbeitet werden.

Gespräch mit Innenminister Friedrich

Laut dem NDR hatte Allan zuvor bereits mit Weichert gesprochen. "Wir haben gemerkt, dass Facebook großes Interesse hat, den Datenschutz einzuhalten", so der Datenschützer. Der Konzern habe offensichtlich festgestellt, dass hier noch eine Menge getan werden müsse. Allan sprach am nächsten Tag ebenfalls mit Innenminister Friedrich über eine mögliche Selbstverpflichtung im Datenschutz.

Nach einem mehrmonatigen Streit einig geworden sind sich unterdes der Hamburger Datenschutzbeauftragte Dr. Johannes Caspar und Google. Caspar war zuvor unzufrieden mit dem Datenschutz der Web-Analyse-Software Google Analytics und hatte mit Musterklagen gegen Nutzer gedroht.

Weil Google auf Forderungen Caspars eingegangen ist, kann Analytics künftig legal genutzt werden. Das Deaktivierungs-Add-on für Verbraucher ist nun für alle gängigen Browser verfügbar. Des Weiteren löscht Google auf Anforderung der Google-Analytics-Nutzer das letzte Oktett der IP-Adresse der Surfer. Zudem schließe Google nun mit den jeweiligen Website-Betreibern einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung nach Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes ab. (re)

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