27.05.2011 - Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 27. Mai einem Gesetzesentwurf, der die Regelungen für Telefon-Werbung verschärfen soll, mehrheitlich zugestimmt. Damit wird das Gesetz in den deutschen Bundestag eingebracht. Es sieht unter anderem vor, dass am Telefon geschlossene Verträge erst wirksam werden, wenn der Verbraucher diese innerhalb von 14 Tagen schriftlich bestätigt. Der DDV, ZAW und VDZ hatten sich noch am Tag vor der Sitzung in einem offenen Brief gegen eine Verschärfung der bestehenden Regelungen ausgesprochen.
Der Gesetzesantrag (Drucksache 557/10) kam vom Bundesland Nordrhein-Westfalen. Kernpunkt des neuen Gesetzes ist die so genannte Bestätigungslösung sein. Stimmt ein Verbraucher am Telefon dem Kauf einer Ware oder Dienstleistung zu, soll der Vertrag erst wirksam werden, wenn er dies schriftlich innerhalb von 14 Tagen bestätigt. Bisher reicht eine mündliche Einwilligung hierfür aus. Die Politik wolle so das Unterschieben von Verträgen erschweren und die Beweissituation zugunsten der Verbraucher verbessern. Außerdem sieht der Entwurf vor, die Höchstgrenze für Bußgelder gegen Firmen, die gegen das Gesetz verstoßen, von derzeit 50.000 Euro auf 250.000 Euro zu erhöhen.
In der Plenardebatte wiesen die Minister Thomas Kutschaty (NRW) und Peter Friedrich (Baden-Württemberg) sowie die Berliner Senatorin Gisela von der Aua auf die Vielzahl unzulässiger Werbeanrufe und die massiven Beschwerden durch Verbraucher hin. Die Bundesnetzagentur hat im Jahr 2010 mehr als 72.000 schriftliche Beschwerden wegen unerlaubter Telefonwerbung erhalten. Für die Minister gebe es deswegen eine besondere Dringlichkeit der geplanten Maßnahmen. Der Bundesrat stimmte nach der Debatte mehrheitlich für die Einbringung des Gesetzesentwurfs beim Deutschen Bundestag.
Branchenverbände hatten die Ministerpräsidenten der Länder noch am Vortag der Plenarsitzung zu einer "vernünftigen Lösung gegen Telefonbetrug" aufgefordert. Der Zentralverband der Deutschen Werbewirtschaft (ZAW), der Deutsche Dialogmarketing Verband (DDV) sowie der Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger (VDZ) sehen "keinen Bedarf, das Gesetz gegen unerlaubte Telefonwerbung von 2009 nochmals zu verschärfen". Vielmehr solle der Gesetzesvollzug im Bereich der Telekommunikationskriminalität durch die Einrichtung von Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich Telekommunikation verbessert werden, regten die Verbände an. Es würde ausreichen, den bestehenden Rechtsrahmen auszunutzen. Die Vorschläge des Gesetzesantrages wiederum seien nicht geeignet, um Kriminellen das Handwerk zu legen, belasteten aber die seriös agierenden Unternehmen. (re)
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