Verbraucherzentrale geißelt irreführende Werbung

04.10.2010 - Zugegeben: Manchmal können Verbraucherschützer ganz schön nerven. Etwa wenn es um übertriebenen Datenschutz oder vorurteilsbeladene Breitseiten gegen Call-Center geht. Aber manchmal ist Werbung auch wirklich dreist. Die Verbraucherzentrale hat ein paar Beispiele aus der Lebensmittelindustrie zusammengestellt.

Laut Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) versprach Dr. Oetker "75 Prozent Kakao in der Schokolade" auf der dunkelbraunen Verpackung seines Schokoladenpuddings "Pur Choc". Das sei zwar nicht gelogen gewesen, aber irreführend. Der Pudding habe sich keineswegs durch einen hohen Kakaoanteil ausgezeichnet. Denn ein 100-Gramm-Becher habe gerade mal 2,5 Gramm Schokolade enthalten. Nachdem der Verbraucherzentrale Bundesverband Klage beim Landgericht Bielefeld einreichte, zog der Konzern die Werbung zurück.

Ein weiteres Beispiel der Verbraucherschützer: Der Mederer Süßwarenvertrieb habe für seine Fruchtgummis "Trolli Gute Nacht" mit dem Begriff "zahnschonend" geworben. Auf der Verpackung sei über einem strahlend weißen Zahn im Hintergrund ein Nachthimmel mit Mond und Sternen abgebildet gewesen. Dabei hätte für Eltern der Eindruck entstehen können, ihre Kinder könnten diese Süßigkeiten abends noch nach dem Zähneputzen bedenkenlos essen. Doch von zahnschonend könne keine Rede sein, so der VZBV. Die "Gute Nacht"-Fruchtgummis enthielten Apfelsäure und Milchsäure. Apfelsäure greife den Zahnschmelz an; Milchsäure gelte als Hauptverursacher von Karies.

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